EuGH und BAG haben die reine Vertrauensarbeitszeit abgeschafft: Tipps für die vertrauensbasierte Zeiterfassung – und wie das mit Microsoft 365 effizient funktioniert!

Originally published at: Vertrauensarbeitszeit auf vertrauensbasierte Zeiterfassung umstellen

Die Vertrauensarbeitszeit ist ein kontrovers diskutierter Begriff, der viele Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer zusammenzucken ließ. Die einen finden, das alte Modell 9 bis 17 Uhr habe sich doch prima bewährt, die anderen wollen zwar flexiblere Arbeitszeiten, fürchten aber unbezahlte Überstunden. Dieser Streit ist nun weitgehend passé. Denn seit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof 2019 und dem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts 2022 ist die reine Vertrauensarbeitszeit de facto und de jure tot. Die Zukunft gehört daher den flexiblen und vertrauensbasierten Arbeitszeitmodellen mit Zeiterfassung.

  • Denn viele Berufszweige, wie zum Beispiel die Büroarbeit oder auch viele Dienstleistungen, sind für flexible Arbeitszeitmodelle geradezu prädestiniert.
  • Für viele Aufgaben ist es nämlich völlig unerheblich, ob man sie im Firmenbüro oder im Home-Office erledigt und ob das morgens um punkt 9 Uhr oder erst nachmittags um 14 Uhr erfolgt. Das einzig wichtige ist hierbei, dass die Aufgaben zuverlässig erledigt werden, und zwar so, dass weitere Prozesse davon nicht beeinträchtigt werden.
  • Im folgenden Büro-Kaizen-Beitrag erklären wir Ihnen, wie man die Vertrauensarbeitszeit künftig so organisieren kann, dass sie rechtlich sicher ist und auch wirklich alle Seiten etwas davon haben, ohne Risiken einzugehen.

1. Ist die Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt? Oder wurde sie von EuGH und BAG abgeschafft?

Der Europäische Gerichtshof hat die reine Vertrauensarbeitszeit 2019 abgeschafft: Das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2022 das Ende der reinen Vertrauensarbeitszeit: Bußgelder und weitere Details werden erst mit dem neuen Arbeitszeitgesetz 2023 kommen:

Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil zur Vertrauensarbeitszeit entschieden (EuGH Rs. 55/18 CCOO), dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives und verlässliches System zu führen, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit aller Arbeitnehmenden erfasst werden kann. Das gilt explizit auch für Deutschland, da eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank in Spanien geklagt hatte. Die Begründung lautet, dass nur durch…


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